Philosophie

Hartmut Kilger                                    

Fachanwalt für Sozialrecht

Das Wesentliche anwaltlicher Arbeit besteht darin, Vertrauen zu vermitteln, dieses Vertrauen aber auch zu rechtfertigen. Das bedeutet, einerseits die Informationen des Mandanten sorgfältig aufzunehmen, andererseits anschliessend die notwendigen "Hausaufgaben" zu machen.

Lösungen liegen nicht auf der Hand: sie müssen erarbeitet werden. Wichtig ist ein umfassendes Informationsgespräch, wenn die notwendigen Informationen vollständig sind. Im Sozialrecht ist das im allgemeinen aber erst dann der Fall, wenn die Akten der Behörde vorliegen. Dann können der dem Mandanten oft gar nicht bekannte Akteninhalt und die Informationen des Mandanten zusammengeführt werden.

Über die anschliessend notwendige Arbeit wird der Mandant fortlaufend und lückenlos schriftlich informiert. Ständige telefonische Erreichbarkeit des Anwalts ist deswegen meist nicht nur nicht notwendig, sondern oft auch kontraproduktiv.

Anwaltliche Tätigkeit bedeutet heute Spezialisierung auf bestimmte Tätigkeitsbereiche und Mandanten, um so eine wirklich fundierte Beratung und Vertretung zu gewährleisten. Denn die Rechtsordnung wird immer komplizierter und ist oft nur noch mühsam zu überschauen. Das setzt einen erheblichen Fortbildungsbedarf voraus. Ich beteilige mich sowohl als Referent wie als Lernender häufig an Fortbildungsveranstaltungen; deswegen bin ich auch bei der Ausbildung des Juristennachwuchses tätig. Ich bearbeite darum nur so viele Sachen, wie dies zeitlich noch vertretbar erscheint.

Ich lebe von meiner Arbeit. Ordentliche Arbeit kostet Geld. Die Gebühren im Sozialrecht sind aus sozialpolitischen Gründen oft so gering, dass sie nicht einmal den betriebswirtschaftlichen Aufwand decken. Deswegen muss ich im Einzelfall den Abschluss einer Honorarvereinbarung vorschlagen. Allerdings richte ich mich hierbei auch nach der Leistungsfähigkeit des Mandanten. Das bedeutet: die Honorarfrage wird von mir von vorn herein offen angesprochen, sodass entschieden werden kann, ob und mit welchem Aufwand das Mandat begonnen oder weitergeführt werden kann. Es ist der Mandant, nicht der Anwalt, der entscheidet, welche Kosten in einem Fall eingesetzt werden sollen.

Ich bearbeite die von mir vertretenen Sachen stets selbst. Da ich keine Vertretung habe, ist es denkbar, dass ich wegen der Bearbeitung
anderer Sachen oder meiner nebenamtlichen Tätigkeiten nicht sofort zur Verfügung stehen kann. Der Vorteil des Einzelanwalts ist es aber, dass er alle Sachen überblicken kann. Selbstverständlich werden alle notwendigen Arbeiten fristgerecht erledigt.